Verlängerung einer Auskunftssperre
Auskunftssperren wegen persönlicher Gefährdung:
Melderegisterauskünfte sind unzulässig, wenn der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, daß ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Diese Auskunftssperre kann formlos unter Darlegung der Gründe beantragt werden. Wenn möglich, sind vorhandene Beweismittel anzugeben (z. B. Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen). Sie können Ihr Anliegen jedoch auch online über unser Serviceportal erledigen. Auch eine Verlängerung der Auskunftssperre ist möglich.
Bei einem Fortzug in eine andere Gemeinde ist die Auskunftssperre - soweit diese fortbestehen soll - bei der Anmeldung erneut zu beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier
Hinweis
Zur Nutzung dieses Services werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.