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Anforderung von Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Anmeldung erforderlich

Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.

Informationen zur Dienstleistung

 

Aus den Personenstandsbüchern und den -registern stellt Ihnen das Standesamt gerne Urkunden und Abschriften sowie internationale Urkunden aus, wenn Sie zum berechtigten Personenkreis gehören. Die gewünschten Urkunden können Sie persönlich im Standesamt, schriftlich oder online beantragen. Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich. 

 

Vergewissern Sie sich vor Antragstellung, ob das Standesamt Datteln tatsächlich zuständig ist und Sie auch antragsberechtigt sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass Beträge für zu Unrecht beantragte Urkunden nicht erstattet werden. 

Zuständigkeit:

Antragsberechtigte Personen:

  • Personen auf die sich der Registereintrag bezieht,
  • Ehegatten, Lebenspartner*innen,
  • Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder),
  • Geschwister (gilt nur für Geburts- oder Sterbeurkunden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann),
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen bzw. glaubhaft machen können bzw. im Besitz einer Vollmacht sind,
  • für eine Antragsbefugnis wird ein Mindestalter von 16 Jahren vorausgesetzt.

Hinweise

Personenstandsregister werden nur befristet aufbewahrt. Nach Fristablauf werden die Personenstandsregister in das Archiv abgegeben. Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte direkt an unser Stadtarchiv.

Es gelten folgende Aufbewahrungsfristen:

  • Geburtenregister - 110 Jahre
  • Heirats-/Eheregister - 80 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsregister - 80 Jahre
  • Sterberegister - 30 Jahre

Bitte beachten Sie: 
Sollten Sie die Urkunde über die Internet-Seite eines externen Anbieters anfordern, werden Ihnen von diesem zusätzliche Kosten auferlegt. Wir weisen darauf hin, dass das Standesamt diese Gewerbeunternehmer weder unterstützt, noch mit ihnen verbunden ist. Bitte beantragen Sie die Urkunden daher immer nur über die Homepage der jeweiligen Stadt und das dort angegliederte Serviceportal. 


Weitere Informationen finden Sie hier