Meldebescheinigung / Erweiterte Meldebescheinigung
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Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung, die für unterschiedliche Zwecke benötigt werden kann (zum Beispiel zur Vorlage beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit), dient der Auskunft darüber, dass eine Person in einer bestimmten Stadt oder Gemeinde ihren Wohnsitz hat. Ausstellende Behörde ist diejenige Kommune, in welcher die Person gemeldet ist. Sie können bei der Stadt Datteln eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Datteln gemeldet ist.
Für einen Online-Antrag ist es erforderlich, dass Sie sich im Serviceportal der Stadt Datteln einmalig beim Servicekonto.NRW anmelden. Die Gebühr ist vorab zu entrichten. Vergewissern Sie sich vor Antragstellung, ob das Bürgerbüro der Stadt Datteln tatsächlich zuständig ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass Beträge für zu Unrecht beantragte Meldebescheinigungen nicht erstattet werden.
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.
Eine Meldebescheinigung ist nicht zu verwechseln mit einer Melderegisterauskunft.
Eine einfache Meldebescheinigung gem. § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) enthält:
1. Familienname,
2. frühere Namen,
3. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
4. Doktorgrad,
5. Ordensname, Künstlername,
6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Neben der einfachen Meldebescheinigung erteilt die Meldebehörde der betroffenen Person auf Antrag eine erweiterte Meldebescheinigung gem. § 18 Abs. 2 Bundesmeldegesetz. Diese enthält zusätzliche Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG). Hierzu gehören u.a.
1. Gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit
2. Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Sterbedatum,
3. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
4. frühere Anschriften,
5. Einzugsdatum, Auszugsdatum,
6. Familienstand,
7. Religionszugehörigkeit.
Notwendige Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- schriftliche Vollmachtserklärung (bei Beauftragung einer anderen Person)
- für Renten- und Kindergeldzwecke ist ein Nachweis vorzulegen
Gebühren
- Je 9,00 € (für Renten- und Kindergeldzwecke gebührenfrei)
Bearbeitungsdauer
- Ausstellung direkt nach Antragstellung
Voraussetzungen
- Die antragstellende Person muss in der Stadt Datteln gemeldet sein
Antragstellung: Persönlich im Bürgerbüro oder über das Serviceportal der Stadt Datteln (Anmeldung erforderlich).
Lebensbescheinigung
Notwendige Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- schriftliche Vollmachtserklärung (bei Beauftragung einer anderen Person)
Gebühren
- gebührenfrei
Bearbeitungsdauer
- Ausstellung direkt nach Antragstellung
Voraussetzungen
- Die antragstellende Person muss in der Stadt Datteln gemeldet sein
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