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Rattenbefallsmeldung

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Informationen und Tipps zum Umgang mit Ratten

In letzter Zeit nehmen Hinweise über Rattenbefall zu. Auf dieser Seite möchten wir Sie daher über Lebensweise, mögliche Gefahren und Bekämpfungsmaßnahmen informieren.

Wir unterscheiden zwei Arten:

Die Wanderratte (Rattus norvegicus) und die Hausratte (Rattus rattus). Die Wanderratte hat inzwischen bei uns die Hausratte weitgehend verdrängt.

Der Begriff Wanderratte ist irreführend, denn die Tiere sind sehr standorttreu und besiedeln gern das Umfeld des Menschen. Sie können daher überall angetroffen werden. Sie lebt heute bevorzugt in den Abwasserkanälen in unseren Siedlungen, wo sie genügend Abfälle findet, die als Nahrungsgrundlage dienen. Die Wanderratte hat 2 - 4 Würfe mit ca. 8 Jungen im Jahr. Die Jungtiere sind bereits im 3. Lebensmonat fortpflanzungsfähig; das bedeutet, dass ein Rattenpaar theoretisch 1.000 Nachkommen pro Jahr haben kann.

Die Wanderratte ist ein Allesfresser, ein großer Teil ihrer Nahrung ist tierischer Herkunft. Sie springt, schwimmt und taucht gut und kann daher nahezu überall eindringen. Ratten leben im Rudel und erkennen sich am Geruch. Ein Auftreten an freien, offenen Plätzen deutet auf einen sehr starken Befall hin. Ratten laufen meist an Wänden und Mauern entlang. Diese Wege werden immer wieder benutzt, was Sie sich bei der Bekämpfung zunutze machen können. 

Ratten sind Träger und Überträger von Krankheitserregern auf Menschen und Tiere. Auch als Vorratsschädlinge können sie großen Schaden anrichten. Außerdem verunreinigen sie mit Kot und Urin die Nahrungsmittel und machen sie dadurch ungenießbar. Bei den übertragbaren Krankheiten dominierte früher die gefürchtete Pest, die heute bei uns keine Bedeutung mehr hat. Dagegen kann der Erreger der Weil‘schen Krankheit über verunreinigte Lebensmittel beim Menschen Gelbsucht hervorrufen. Ratten können Salmonellen, z.B. Typhus und Paratyphus, übertragen und sind bei der Viehhaltung für die Weiterverbreitung der Trichinose mit verantwortlich.

Durch ihr Wühl- und Nageverhalten können sie materielle Schäden an baulichen Einrichtungen und Leitungen verursachen. 

  • Achten Sie in Ihrem Umfeld auf hygienische und saubere Verhältnisse.
  • Lassen Sie keine Nahrungs- und Futtermittel offen auf Ihrem Grundstück stehen.
  • Wenn Sie selbst kompostieren, gehören Küchenabfälle nicht auf, sondern in den Kompost. Sie sollten geschlossene Komposter bevorzugen, die zum Boden mit einem engmaschigen Metallgitter versehen sind.
  • Die Entsorgung von Nahrungsmittelresten und -abfällen über die Kanalisation würde das Nahrungsangebot für die Ratten in der ohnehin befallenen Kanalisation erweitern.
  • Das Eindringen von Ratten in die Gebäude können Sie erschweren, indem Sie alle Öffnungen und Schlupflöcher verschließen. Achten Sie auch auf Abwasserschächte und Leitungen.  

Füttern Sie bitte keine Tauben, weil dadurch Ratten angelockt werden können.

  • Sobald Sie Ratten oder Rattenspuren bzw. -kot auf Ihrem Grundstück feststellen, melden Sie dies bitte beim Fachdienst Stadtentwässerung über das bereitgestellte Onlineformular im Serviceportal (Meldepflicht gemäß §4 Abs. 1 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Rattenbekämpfung).
  • Bekämpfungsmaßnahmen (s. §5 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Rattenbekämpfung):
    Bevor Sie mit einer Bekämpfungsaktion beginnen, sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn, ob dort ebenfalls Rattenbefall festgestellt wurde. Eventuell ist eine gemeinsame Maßnahme sinnvoll.
  • Die Stadtverwaltung gibt KEINE Rattenköder aus.

Infos zur Schädlingsbekämpfung (externe Seite)


Weitere Informationen finden Sie hier