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Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen nach § 46 Absatz 1 Ziffer 11 Straßenverkehrsordnung

Anmeldung erforderlich

Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.

Informationen zur Dienstleistung

Sie möchten eine gesperrte Straße oder einen gesperrten Weg befahren? Hierfür benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Diese wird erteilt bei Nachweis einer besonderen Dringlichkeit (diese ist stets zu begründen) und wenn die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer bzw. der Bestand der straßenbaulichen Anlagen hierdurch nicht gefährdet wird.

Der Antrag kann entweder schriftlich eingereicht werden oder digital über unser Serviceportal

Bei schriftlicher Antragstellung benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

Name und Anschrift der antragstellenden Person

E-Mail und Telefonnummer

Informationen zum Fahrzeug (Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Gesamtgewicht)

Anlass/Zeitraum

Für weitere Fragen steht Ihnen der Fachdienst Verkehr zur Verfügung.

Gebühr: Mindestens 24,00 Euro (abhängig vom Antragsumfang)


Weitere Informationen finden Sie hier