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Vollmacht zur Abholung eines Ausweises / Passes oder sonstiger Unterlagen

Informationen zur Dienstleistung

Wichtige Information:

Seit 1. Mai 2025 können Sie ausschließlich digitale Lichtbilder (vom Fotografen bzw. Anfertigung im Bürgerbüro der Stadt Datteln) vorlegen, wenn Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Ausgedruckte Fotos dürfen nicht mehr akzeptiert werden. 

Lichtbilder des Bürgerbüros empfehlen sich nur bedingt für Kinder unter 3 Jahren. Hier vielleicht besser ein Fotostudio aufsuchen und dort ein digitales Lichtbild machen lassen.

Wir bitten Sie dies zu beachten, damit eventuelle Zusatzgebühren für die Neuanfertigung von biometrischen digitalen Lichtbildern vermieden werden können. Vielen Dank!

Deutsche Staatsbürger*innen sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sobald sie 16 Jahre alt sind und, ohne der allgemeinen Meldepflicht zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich damit ausweisen können. Personen, die pflegebedürftig sind und dauernd stationär in einem Pflegeheim untergebracht sind, können von der Ausweispflicht befreit werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag auf eine Befreiung von der Ausweispflicht erforderlich. 

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.personalausweisportal.de 

Erforderliche Unterlagen 

  • persönliches Erscheinen des Ausweisinhabers (unabhängig vom Alter) 
  • es wird ausschließlich ein digitales biometrisches Lichtbild akzeptiert. Bitte Änderungen ab 01.05.2025 beachten! 
  • bisheriger Personalausweis / Reisepass 
  • Geburts- oder Heiratsurkunde im Original (nur erforderlich, wenn bisher noch kein Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde)

Zusätzliche notwendige Unterlagen, für antragstellende Personen unter 16 Jahren

  • schriftliche Einverständniserklärung (wenn nicht beide Erziehungsberechtigten bei Antragstellung anwesend sind) sowie Vorlage gültiger Ausweisdokumente der Erziehungsberechtigten 
  • evtl. ein Sorgerechtsbeschluss, bei Vorliegen des alleinigen Sorgerechts eines Sorgeberechtigten 
  • ein Elternteil muss bei Antragstellung anwesend sein und sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können

Fristen

  • Die Neubeantragung des Dokuments ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit vorzunehmen, ansonsten droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld.

Gebühren

  • für Personen unter 24 Jahren: 22,80 € 
  • für Personen ab 24 Jahren: 37,00 € 
  • 7,00 € für Lichtbilder, die im Bürgerbüro angefertigt werden

Gültigkeiten

  • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre  
  • für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre  

Bearbeitungsdauer 

  • ca. 2-3 Wochen durch die Bundesdruckerei 

Verlust / Diebstahl des Dokuments

  • Sperr-Hotline 116 116 (rund um die Uhr erreichbar)

 

Onlinefunktion Personalausweis

Sie können den Online-Ausweis im Bürgerbüro aktivieren lassen. Der PIN kann aktuell ausschließlich vor Ort in der Behörde geändert werden. 

 

Notwendige Unterlagen 

  • Personalausweis 
  • 6-stelligen PIN (muss sich selber überlegt werden)

Gebühren

  • kostenfrei

Gültigkeit 

  • unbegrenzt 

Bearbeitungsdauer

  • Die PIN wird bei Änderung sofort gesetzt und ist danach einsatzbereit

Vorläufiger Personalausweis

Notwendige Unterlagen 

  • siehe Informationen Personalausweis 

Gebühren

  • 10,00 € 

Bearbeitungsdauer 

  • Wird bei Antragstellung sofort ausgehändigt

Gültigkeit / Hinweis:

Der vorläufige Personalausweis darf nur ausgegeben werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Nutzungsdauer darf 3 Monate nicht übersteigen und wird entsprechend dem Nutzungszweck angepasst.  

Es wird darauf hingewiesen, dass der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern als Einreisedokument anerkannt wird. 

Nähere Informationen gibt das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de) auf der Webseite unter den Reise- und Sicherheitshinweisen für das jeweilige Land.


Weitere Informationen finden Sie hier